Allgemeine Geschäftsbedingungen von KravMaga4you

1. Rechte des Mitgliedes:
2. Pflichten des Mitgliedes:
3.Gesundheit

Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, die von KM4Y bereitgestellten Trainingsräume während der offiziellen Trainingszeiten uneingeschränkt zu benutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instruktoren ist stets Folge zu leisten. Die Eltern haften für sämtliche durch ihn/Ihr verursachte Schäden.

Das Mitglied /die Eltern bestätigen hiermit, dass es/Ihr Kind sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle haben die Eltern oder das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. KM4Y kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Die Eltern/Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass KM4Y keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.

4. Haftung
5. Versicherungen
6. Ausfälligkeiten, Medikamente:

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen KM4Y und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von KM4Y bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von KM4Y, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers (Gesetzlichen Vertreter) behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.

KM4Y hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. KM4Y hat die Eltern und das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

KM4Y behält sich vor, den Vertrag bei Auffälligkeiten eines Kindes zu beenden. Eine bei der Anmeldung bereits bestehende Einnahme von Medikamenten, die Rücksichtnahme aus speziellen Gründen, z.B. wie Allergien, Asthma etc., werden bei der Anmeldung schriftlich festgehalten.

7. Öffnungszeiten:

KM4Y behält sich vor, die bei Vertragsabschluß gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von KM4Y, aus Gründen die nicht zu vertreten sind (höhere Gewalt), unmöglich Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche der Eltern oder des Mitgliedes ausgeschlossen. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden und gesetzliche Feiertage gehen zu Lasten des Mitgliedes. Ebenfalls behält sich KM4Y vor den Unterricht jährlich für jeweils 4 Wochen, vorzugsweise einmal in den Sommermonaten und einmal in den Wintermonaten zu schließen. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Sollten Trainingsstunden ausfallen oder der Teilnehmer kann am Training nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

8. Vertragsdauer und Kündigung:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um jeweils einen Monat, sofern nicht einen Monat vor Ablauf des Monats schriftlich gekündigt wird. Eine Mitgliedschaft kann monatlich bis zum 30/31. des Vormonats gekündigt werden. Die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Somit ist die letzte Beitragszahlung im Folgemonat fällig. Halbe oder anteilsmäßigen Beitragszahlungen sind nicht möglich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung schuldet das Mitglied Schadenersatz. Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln, die Anweisungen oder Punkte dieses Vertrags kann KM4Y den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied, 80% der bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages fällig werdenden Monatsbeiträge als Schadensersatz zu bezahlen.

9. Veränderungen:

Das Mitglied/ die Eltern verpflichten sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzugeben. Dazu zählen Anschriftenänderungen, Erkrankungen, Medikamenten- einnahmen oder Einleitung bzw. Abschluss von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

10. Gesetz

Die Eltern und das Mitglied wurden darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. (Vor allem §32 StGB – Notwehr).

11. Mitgliedsbeitrag/Beitragszahlung:

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist nach Vertragsabschluss bzw. nach Vertragsannahme zum Eintrittsdatum fällig. Alle Preise verstehen sich in EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. SEPA Lastschrifteneinzug werden monatlich per SEPA-LSV Mandat vom Konto des Mitgliedes spätestens zum fünften Werktag des Monats eingezogen. Bei SEPA Überweisung sollen die monatlichen Mitgliedsgebühren bis zum fünften Werktag des Monats überwiesen werden. Sollten die Eltern oder das Mitglied ihrer Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwands für jede Mahnung EUR 2,00 Gebühr erhoben. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung und ein gerichtliches Mahnverfahren nach sich ziehen.

12. Weitere Vereinbarungen:

Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt das Mitglied nicht das Recht Krav Maga in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabrede bestehen nicht.

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